AGB

Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) für Inhouse-Seminare mit Stand vom 07.07.2025. Die Top² – Akademie für Betriebsräte, Personalräte & Führungskräfte GbR (nachfolgend nur Top² genannt) erbringt ihre Leistungen ausschließlich auf Grundlage dieser AGB.

Das Top² - Schulungsangebot ist ausdrücklich nur für Firmen und sonstige gewerbliche Kunden bestimmt.

1. Leistungen der Top² bei Inhouse-Seminaren

Die Top² führt die in einem Inhouse-Angebot näher bezeichnete Schulung in Präsenz und/oder online durch. Die festgelegte Durchführungsform (Präsenz oder online) ist dem konkreten Inhouse-Angebot zu entnehmen. Die Top²- Leistungen bestehen aus Konzepterstellung, Vorbereitung und fachlicher Durchführung der Schulung und Bereitstellung der Seminarunterlagen. Die Kosten für die Seminarunterlagen sind in den Seminargebühren inbegriffen, die dem konkreten Inhouse-Angebot zu entnehmen sind. Nicht enthalten sind hingegen Kosten für den Schulungsraum (ggf. weitere Hotelkosten) sowie die Spesen des Referenten, sofern nicht ausdrücklich im Inhouse-Angebot als enthalten erklärt. Spesen des Referenten sind alle Reise- (Bahn, Flug oder PKW) bzw. Transferkosten (z. B. Taxi) und gegebenenfalls Kosten für Übernachtung inklusive Verpflegung.


2. Verbindliche Anmeldung/Abrechnung

Eine Anfrage, Reservierung oder Auftragserteilung ist für die Top² unverbindlich. Nach Eingang der Anfrage, Reservierung oder Auftragserteilung erhalten Sie von der Top² ein konkretes Angebot für eine Inhouse-Schulung übermittelt einschließlich des Formulars „Kostenübernahmeerklärung“, dass der Arbeitgeber vor der Durchführung der Schulung unterzeichnen und an die Top² übermitteln muss. Nachdem der Top² die unterzeichnete Kostenübernahmeerklärung übersandt wurde, bestätigt die Top² den Auftrag umgehend. Erst mit dieser Auftragsbestätigung durch Top² kommt eine verbindliche Buchung der Schulung zustande. Vor Erhalt der Top²-Teilnahmebestätigung getätigte Auslagen, z.B. für Fahrkarten, erfolgen auf eigenes Risiko.


Für einen Seminartag wird als Seminargebühr ein durch Top² festgelegter Tagessatz zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer vereinbart. Diesem Tagessatz liegt eine tägliche Schulungsdauer von insgesamt 8 Unterrichtsstunden à 45 Minuten zugrunde. Die Seminargebühren stellt die Top² vor Seminarbeginn in Rechnung. Wird die Inhouse-Schulung in einem von der Top² organisierten Tagungshotel durchgeführt, so stellt das Hotel Ihnen die Kosten direkt in Rechnung. Ausnahmsweise kann die Top² die Hotelkosten in eine Gesamtabrechnung aufnehmen, falls Sie dies ausdrücklich wünschen und der Top² dies in Textform mitgeteilt haben.


3. Zahlung/Fälligkeit

Die Seminargebühren (insb. Seminarpreis gemäß konkretem Top²- Angebot, ggf. zuzüglich Hotel- und sonstige Kosten für Reise und Verpflegung des Referenten) verstehen sich zzgl. der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer und sind mit Erhalt der Rechnung sofort fällig, spätestens jedoch 14 Tage vor Seminarbeginn fällig. Liegt zwischen der verbindlichen Buchung der Schulung und dem vereinbarten Seminarbeginn eine kürzere Zeitspanne als 14 Tage, sind die Seminargebühren spätestens jedoch vor Ablauf desjenigen Tages, dem der Tag des Seminarbeginn vorhergeht, fällig. In Abstimmung mit dem Anmeldenden oder dem Seminarteilnehmer kann eine andere, insbesondere auch eine frühere Fälligkeit vereinbart werden. Die Rechnung erhält der Auftraggeber ausschließlich per E-Mail. Eine Versendung per Post findet nur statt, wenn der Auftraggeber dies ausdrücklich in Textform wünscht.


4. Kostentragung im Streitfall – rechtliche Durchsetzung durch den Betriebsrat im Streitfall

Die Top² akzeptiert auch dann die Seminarteilnahme, wenn der Arbeitgeber die Kostenübernahme infrage stellt. Wir gehen in diesen Fällen, trotz der rechtlichen Unsicherheiten, mit den Seminar- und Hotelkosten in Vorlage. Im Falle des Streits um die Teilnahme am Seminar oder die Zahlungsverweigerung durch den Arbeitgeber liegt es am Betriebsrat, dem Personalrat oder der Schwerbehindertenvertretung sich um die Übernahme der Schulungskosten durch den Arbeitgeber zu kümmern. Dazu hat der Gesetzgeber dem Betriebsrat, Personalrat oder der Schwerbehindertenvertretung das Recht eingeräumt, diese gegebenenfalls gerichtlich, insbesondere im arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren durchzusetzen.


5. Reibungsloser Ablauf:

Organisation Schulungsraum, Technik und Vorbereitung


Einen geeigneten Schulungsraum stellt grundsätzlich der Auftraggeber (Arbeitgeber/Unternehmen) zur Verfügung. Die genauen Anforderungen an die Tagungstechnik stimmen Sie direkt mit dem Referenten ab. Stellt die Top² ausnahmsweise Tagungstechnik leihweise zur Verfügung, so haften Sie nach den gesetzlichen Vorschriften. Um eine passgenaue Schulung zu ermöglichen, stellen Sie dem Referenten bitte alle für die Schulung notwendigen Informationen zur Verfügung. Für den Referenten sollte der Auftraggeber (Arbeitgeber/Unternehmen), sofern erforderlich, eine Unterkunft zum Zwecke der Übernachtung buchen. Stimmen Sie die Unterbringung direkt vor Seminarbeginn mit dem Referenten selbständig ab. Falls gewünscht und der Top² in Textform mitgeteilt, kann die Top² die Unterkunft des Referenten auf Kosten des Arbeitgebers/Unternehmens organisieren und durchführen. Das Hotel stellt dem Arbeitgeber/Unternehmen die Kosten der Unterkunft für den Referenten dann direkt in Rechnung. Ausnahmsweise kann die Top² die Unterbringungskosten des Referenten in eine Gesamtabrechnung aufnehmen, falls Sie dies ausdrücklich wünschen und der Top² dies vorab in Textform mitgeteilt haben.


6. Inhouse-Schulung in einem von Top² organisierten Tagungsraum/Hotel

Falls das Inhouse-Seminar in einem von der Top² organisierten Tagungsraum/Hotel stattfindet, fallen neben der Seminargebühr und den Spesen des Referenten Hotelkosten an. Die einzelnen Kostenpunkte teilt die Top² im Inhouse-Angebot mit. Ein Vertragsverhältnis bzgl. der Hotelleistungen kommt ausschließlich zwischen dem Hotel und Ihnen als Auftraggeber (Arbeitgeber/Unternehmen) zustande. Die Top² weist ausdrücklich darauf hin, dass das Hotel nach seinen eigenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen und abhängig von seinen eigenen Fristen Stornokosten in Rechnung stellen kann, sollte das das Seminar kurzfristig abgesagt werden oder sollten die Teilnehmer nicht erscheinen.



7. Stornierung/Seminarabsage

Sollte der Auftraggeber (Arbeitgeber/Unternehmen) gezwungen sein, das bereits gebuchte Inhouse-Seminar zu stornieren, bitten wir Sie um unverzügliche Benachrichtigung in Textform, also z. B. per Fax an (030)34060673-9 oder per E-Mail an info@kanzlei-topal.de. Die Top² nimmt dabei nur Stornierungen des Auftraggebers (Arbeitgeber/Unternehmen) entgegen, die eine entsprechende eindeutige Stornierungsbestätigung durch die zu schulende angestellte Arbeitnehmervertretung (z.B. Betriebsrat, Jugend- und Auszubildendenvertretung, Personalrat, Schwerbehindertenvertretung) enthält. Durch eine solche Stornierung bis 30 Tage vor Seminarbeginn stellt die Top² Ihnen für ihre Leistungen keine Stornokosten in Rechnung. Bei späterer Stornierung sowie bei Nichterscheinen zum Seminar ohne vorherige Stornierung ist die Top² berechtigt, die volle Seminargebühr gemäß vereinbartem Inhouse-Schulungsangebot in Rechnung zu stellen. Maßgeblich ist dabei die bei Auftragsbestätigung genannte Teilnehmerzahl. Anstelle einer Stornierung kann nach vorheriger Vereinbarung mit der Top² in Textform auch ein Ersatztermin vereinbart werden, wodurch eventuelle Stornokosten vermieden werden können. Sollte das Inhouse-Seminar in einem Hotel durchgeführt werden, haben Sie als Auftraggeber (Arbeitgeber/Unternehmen) alle eventuellen Stornokosten des Hotels zusätzlich zu tragen. Bei Vorliegen wichtiger Gründe behält die Top² sich vor, das Inhouse-Seminar abzusagen und etwaig bereits gezahlte Seminargebühren an den Auftraggeber (Arbeitgeber/Unternehmen) zurückzuüberweisen. Wichtige Gründe liegen vor z. B. bei zu geringer Teilnehmerzahl, wenn eine Mindestteilnehmerzahl vorausgesetzt wird, bei Erkrankung des Referenten ohne, dass die Top² Ersatz findet oder bei höherer Gewalt. Bereits entrichtete Zahlungen werden in diesem Fall zurückerstattet. Haftungs- und Schadensersatzansprüche sind - gleich aus welchem Grund - nur bis zur Höhe der Seminargebühr begrenzt. Weitergehende Ansprüche gegen die Top² sind, außer im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, ausgeschlossen. Unsere Seminarangebote richten sich nur an Firmen und deren angestellte Betriebsräte, SBV und JAV.


8. Urheberrecht

Der Inhalt der zur Verfügung gestellten Materialien sind Eigentum der Top² und urheberrechtlich geschützt. Sie dürfen nur durch den Teilnehmer genutzt werden. Verboten sind – auch eine auch auszugsweise - Veröffentlichung, Vervielfältigung, Weitergabe und Bearbeitung der zur Verfügung gestellten Materialien. Ebenso ist eine eigene Aufzeichnung eines Seminars oder Webinars per Audio- oder Videomitschnitt oder durch Screenshots verboten. Jeder Missbrauch kann strafrechtlich verfolgt werden. Die Teilnehmer erhalten ihre persönlichen und umfassenden Unterlagen bei den Seminaren, bei denen dies in der Ankündigung mitgeteilt wird. Auch diese Unterlagen sind nur für den internen Gebrauch zur Verfügung gestellt.


9. Änderungsvorbehalt

Die Top² behält sich vor, notwendige inhaltliche und/oder organisatorische Änderungen vor oder während der Seminarveranstaltung vorzunehmen, soweit diese den Gesamtcharakter des Seminars nicht wesentlich ändern. Im Bedarfsfall ist die Top² berechtigt, den zunächst vorgesehenen Referenten durch gleichqualifizierte Personen zu ersetzen.



10. Haftung bei Unfällen

Die Teilnahme am Inhouse-Seminar erfolgt grundsätzlich auf eigene Gefahr. Während der Seminarzeiten sind die Teilnehmer über den Arbeitgeber gesetzlich unfallversichert. In der seminarfreien Zeit besteht dieser Versicherungsschutz nicht. Bei Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet die Top² nach den gesetzlichen Bestimmungen. Unter wesentlichen Vertragspflichten versteht man Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglichen, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet und deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf. Für sonstige Schäden haftet die Top² nur, wenn sie auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung der Top² bzw. eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen der Top² beruhen.


11. Gerichtsstand

Der allgemeine Gerichtsstand richtet sich nach dem Sitz der Top².


12. Datenschutz

Der Top² ist der Schutz personenbezogener Daten ein besonderes Anliegen. Deshalb nutzt die Top² die personenbezogenen Daten der Seminarteilnehmer/Webinarteilnehmer unter strenger Beachtung der einschlägigen datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG), der EU-Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) und der Top²-Datenschutzerklärung. Die Top² erhebt für die Inanspruchnahme ihrer Dienste Daten, die sie ausschließlich innerhalb ihres Unternehmens verwendet. Eine Weitergabe der Daten an Dritte erfolgt nur, soweit dies zur Bereitstellung und Durchführung der Dienste der Top² erforderlich ist (z. B. Weitergabe an das jeweilige Hotel, die jeweiligen Referenten, die jeweiligen Seminarleiter, die DEKRA, Programme/Anbieter zur Durchführung von Online-Veranstaltungen bzw. Webinaren) oder wenn eine gesetzliche Verpflichtung hierzu besteht. Soweit die Top² die personenbezogenen Daten an Dritte zur Bereitstellung oder Durchführung ihrer Dienste weitergeben muss, stellt die Top² sicher, dass Dritte die datenschutzrechtlichen und gesetzlichen Bestimmungen beachten. Soweit gesetzlich vorgeschrieben, wird die Top² entsprechende datenschutzrechtliche Vereinbarungen mit den Dritten treffen. Zudem nutzt die Top² die personenbezogenen Daten der Seminarteilnehmer zum Zwecke der Werbung für eigene Produkte oder Dienste nur dann, wenn die Seminarteilnehmer hierin zuvor gesondert eingewilligt haben. Näheres regelt die Top²-Datenschutzerklärung, die Sie auf unserer Internetseite www.tophoch2.de aufrufen können. Mit allen weiteren Fragen zum Thema Datenschutz wenden Sie sich jederzeit gerne an unseren Datenschutzbeauftragten:


Top² – Akademie für Betriebsräte, Personalräte & Führungskräfte GbR, Oehlertring 39, 12169 Berlin oder per E-Mail an info@kanzlei-topal.de